Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zur Frage der steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung wie folgt Stellung:
Erstattung an Gesellschafter, Genossen oder Mitglieder
Ersetzt eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit den Gesellschaftern, Genossen oder Mitgliedern die Kosten für die Fahrt zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder Generalversammlung, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung. Auf das BFH-Urteil vom 16. Dezember 1955(BStBl 1956 III S. 43) wird hingewiesen.
Erstattung an Mitglieder einer Vertreterversammlung
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