BMF - Schreiben vom 27.02.2020
IV C 6 - S 2137/19/10002 :001

BMF - Schreiben vom 27.02.2020 (IV C 6 - S 2137/19/10002 :001) - DRsp Nr. 2020/80128

BMF, Schreiben vom 27.02.2020 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2137/19/10002 :001

DRsp Nr. 2020/80128

Steuerliche Gewinnermittlung; Pauschale Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

Nach Randnummer 10 des BMF-Schreibens vom 8. Dezember 2008 (BStBl 2008 I S. 1013) kann für die Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums (sog. Jubiläumsrückstellungen) neben dem Teilwertverfahren auch ein sog. Pauschalwertverfahren angewendet werden. Dabei sind zwingend die Werte zugrunde zu legen, die sich aus der Anlage zu dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2008 (a. a. O.) ergeben. Die Tabellenwerte beruhen im Wesentlichen auf den "Richttafeln 2005 G" von Professor Klaus Heubeck.

Im Juli 2018 wurden die "Richttafeln 2005 G" durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt. Daher werden die bisherigen Tabellenwerte durch die in der Anlage abgedruckten Tabellenwerte, die auf den "Heubeck-Richttafeln 2018 G" beruhen, ersetzt.