BMF - Schreiben vom 27.05.2020
III C 4 - S 6400/19/10001 :006

BMF - Schreiben vom 27.05.2020 (III C 4 - S 6400/19/10001 :006) - DRsp Nr. 2020/80228

BMF, Schreiben vom 27.05.2020 - Aktenzeichen III C 4 - S 6400/19/10001 :006

DRsp Nr. 2020/80228

Versicherungsteuer; Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen

Als Versicherungsnehmer wird grundsätzlich die Person bezeichnet, die im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag schließt und aus diesem sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist.