BMF - Schreiben vom 27.06.2019
III C 2 - S 7107/19/10003 :001

BMF - Schreiben vom 27.06.2019 (III C 2 - S 7107/19/10003 :001) - DRsp Nr. 2019/80492

BMF, Schreiben vom 27.06.2019 - Aktenzeichen III C 2 - S 7107/19/10003 :001

DRsp Nr. 2019/80492

Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand - Unternehmereigenschaft rechtlich unselbständiger Gemeinden

Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für Ihr o. a. Schreiben vom an den Bundesminister der Finanzen Herrn Olaf Scholz. Der Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben schildern Sie Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung evangelischer Freikirchen in Deutschland.

Zu den umsatzsteuerlichen Fragen kann ich Ihnen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mitteilen:

Nach Abschnitt 2.1 Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ist Unternehmer jedes selbständig tätige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt oder die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit gegen Entgelt selbständig auszuüben und erste Investitionsmaßnahmen für diesen Zweck tätigt. Dabei kommt es weder auf die Rechtsform noch auf die Rechtsfähigkeit des Leistenden an.