BMF - Schreiben vom 27.08.2015
III C 2 - S 7410/07/10005

BMF - Schreiben vom 27.08.2015 (III C 2 - S 7410/07/10005) - DRsp Nr. 2015/80515

BMF, Schreiben vom 27.08.2015 - Aktenzeichen III C 2 - S 7410/07/10005

DRsp Nr. 2015/80515

Umsatzsteuer; Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) auf Umsätze an Nichtlandwirte; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 10. September 2014, XI R 33/13, und vom 21. Januar 2015, XI R 13/13

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Mit Urteilen vom 10. September 2014, XI R 33/13, und vom 21. Januar 2015, XI R 13/13 Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt I veröffentlicht., hat sich der BFH zur Umsatzbesteuerung von Pferdepensionsleistungen geäußert. Die bestehende Verwaltungsauffassung wurde insoweit bestätigt, als Leistungen aus der Pensionshaltung von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden weder der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Absatz 2 Nummer 3 UStG unterliegen. Im Verfahren XI R 13/13 hat der BFH jedoch entgegen den Aussagen in Abschnitt 24.3. Absatz 5 und Absatz 11 Satz 2 UStAE entschieden, dass die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf sonstige Leistungen eines Land- oder Forstwirts nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Leistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist.