BMF - Schreiben vom 27.11.2008
IV C 5 - S 1961/08/10002

BMF - Schreiben vom 27.11.2008 (IV C 5 - S 1961/08/10002) - DRsp Nr. 2009/80008

BMF, Schreiben vom 27.11.2008 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/08/10002

DRsp Nr. 2009/80008

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2008

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2008 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.