BMF - Schreiben vom 28.01.2008
IV A 5 - S 7106/07/0009

BMF - Schreiben vom 28.01.2008 (IV A 5 - S 7106/07/0009) - DRsp Nr. 2008/92276

BMF, Schreiben vom 28.01.2008 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7106/07/0009

DRsp Nr. 2008/92276

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der entgeltlichen Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

In mehreren Bundesländern erfolgt die entgeltliche Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster nicht mehr nur durch die Vermessungs- und Katasterbehörden, sondern entsprechend den rechtlichen und technischen Gegebenheiten auch durch Gemeinden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster Folgendes:

  • Die entgeltliche Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster durch Vermessungs- und Katasterbehörden gilt nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 UStG als unternehmerische Tätigkeit, soweit in dem betreffenden Bundesland nach den jeweiligen landesrechtlichen Gegebenheiten eine entgeltliche Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster auch durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechtlich und technisch möglich ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen lediglich als Erfüllungsgehilfen der Vermessungs- und Katasterbehörden tätig werden.