Gewährung von Investitionszulagen nach §§ 3,
Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 26. bis 28. Juni 2002 (ESt V/02 - TOP 10)
Inhaltsübersicht Rz. I. Begünstigte Investitionen 1. Gebäude 1-3 2. Außenanlagen 4-6 3. Nachträgliche Herstellungsarbeiten 7-8 4. Erhaltungsarbeiten 9-10 5. Kumulationsverbote 11-13 6. Bescheinigungsverfahren 14-16 7. Nutzungsvoraussetzung 17-19 II. Investitionszeiträume 1. Allgemeines 20-22 2. Investitionsbeginn 23-28 3. Investitionsabschluss 29-31 III. Erhöhte Investitionszulage nach § 3a InvZulG 1999 für Baudenkmäler 32-34 IV. Bemessungsgrundlage 1. Allgemeines 35-39 2. Bemessungsgrundlage nach § 3 InvZulG 1999 40 2.1 Ausschluss der vor dem 1. Januar 1999 geleisteten Anzahlungen und entstandenen Teilherstellungskosten 41 2.2 Ausschluss der 1 200 DM/614 EUR je Quadratmeter Wohnfläche übersteigenden Aufwendungen 42-46 2.3 Ausschluss der 4 000 DM je Ouadratmeter Wohnfläche übersteigenden Aufwendungen 47-48 2.4 Minderung des begünstigungsfähigen |
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