BMF - Schreiben vom 28.03.2012
IV D 3 - S 7179/09/10003-04

BMF - Schreiben vom 28.03.2012 (IV D 3 - S 7179/09/10003-04) - DRsp Nr. 2012/80405

BMF, Schreiben vom 28.03.2012 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7179/09/10003-04

DRsp Nr. 2012/80405

Umsatzsteuerliche Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen; Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 ( BGBl. I, S. 2854) werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum 1. April 2012 neu geordnet, geändert oder aufgehoben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Abschnitte 4.21.2 und 4.21.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010 ( BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 28. März 2012 - IV D 3 - S 7360/11/10001 - (2012/0233052), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  • Abschnitt 4.21.2 wird wie folgt geändert:

    • In Absatz 3 wird Satz 2 wie folgt gefasst: