BMF - Schreiben vom 28.06.2016
IV C 4 - S 2223/07/0015: 016

BMF - Schreiben vom 28.06.2016 (IV C 4 - S 2223/07/0015: 016) - DRsp Nr. 2016/80515

BMF, Schreiben vom 28.06.2016 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/07/0015: 016

DRsp Nr. 2016/80515

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland;

Verheerende Regenmassen haben im Mai/Juni 2016 vielerorts in Deutschland zu schweren Überschwemmungen, blockierten Straßen und zerstörten Häusern in den Unwettergebieten geführt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer der Unwetter in Deutschland getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.

Sie gelten für die nachfolgenden Unterstützungsmaßnahmen, die vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden.

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme

Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen sind entsprechend dem BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98 -/- - ( BStBl 1998 I S. 212) zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Steuerpflichtigen sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.