Zu der Frage, welche Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 4. November 1982 (BStBl 1983 Teil II S. 448) im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 15. März 1979 (BStBl Teil I S. 162) und die entsprechenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu ziehen sind, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
Nach Nummer 2 der oben angeführten Verwaltungsregelungen war die Änderung der Nutzung eines Wirtschaftsguts als Entnahme zu behandeln, wenn das Wirtschaftsgut nach der Nutzungsänderung nicht mehr zum notwendigen Betriebsvermögen gehörte und die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen wegen der Art der Gewinnermittlung (kein Bestandsvergleich) nicht in Betracht kam. Diese Regelung ist durch die gesetzliche Neuregelung in § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG überholt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|