Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für den verpflichtenden spontanen Informationsaustausch nach den Vereinbarungen zu Aktionspunkt 5 des Projektes „Base Erosion and Profit Shifting” der OECD- und G20-Staaten (BEPS) die nachfolgenden Grundsätze:
Inhaltsübersicht
A. | Einführung |
B. | Rechtsgrundlagen |
C. | Sachlicher Anwendungsbereich |
D. | Persönlicher Anwendungsbereich |
E. | Zeitlicher Anwendungsbereich |
F. | Staaten, mit denen ausgetauscht wird |
G. | Anhörung |
H. | Zeitpunkt der Übermittlung |
I. | Verfahren der Übermittlung |
J. | Ausblick |
AnlagenHier nicht abgedruckt.
Formular für den spontanen Informationsaustausch zu „Rulings” nach BEPS Aktionspunkt 5
OECD Publikation: „Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz, Aktionspunkt 5 - Abschlussbericht 2015”
Liste der OECD- und G20-Staaten und rechtliche Grundlagen für den spontanen Informationsaustausch nach BEPS Aktionspunkt 5
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