Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf mein Schreiben vom teile ich Ihnen mit, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Nichtbeanstandungsregelung um ein Jahr verlängert haben. Hierzu wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Hinsichtlich aller bis einschließlich entstandener gesetzlicher Vergütungsansprüche nach §
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