BMF - Schreiben vom 29.03.2010
IV D 2 - S 7100/07/10050

BMF - Schreiben vom 29.03.2010 (IV D 2 - S 7100/07/10050) - DRsp Nr. 2010/80201

BMF, Schreiben vom 29.03.2010 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7100/07/10050

DRsp Nr. 2010/80201

Umsatzsteuer; Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken; Konsequenzen der BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - XI R 6/08 - und - XI R 37/08 - sowie vom 27. Oktober 2009 - V R 3/07 - und - V R 35/08 -

Mit Beschlüssen vom 15. Oktober 2009 - XI R 6/08 - und - XI R 37/08 - sowie vom 27. Oktober 2009 - V R 3/07 - und - V R 35/08 -Die Beschlüsse werden zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. hat der Bundesfinanzhof die genannten Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken vorgelegt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Die Regelungen des BMF-Schreibens vom 16. Oktober 2008 - IV B 8 - S 7100/07/10050 (2008/0541679) - ( BStBl I S. 949) sind vorbehaltlich der Randziffer 3 bis auf weiteres anzuwenden.