Sehr geehrter
Sehr geehrte
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Januar 2015. In diesem Schreiben hatten Sie um Bestätigung gebeten, dass bestimmte ausländische Staaten eine mit § 13 REITG vergleichbare Mindestausschüttungsverpflichtung in ihrer Rechtsordnung vorgesehen haben. Als Beleg hierfür haben Sie eine von KPMG erstellte Liste übersandt, in der die REIT-Regime in einigen europäischen, asiatischen und amerikanischen Staaten dargestellt werden.
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