BMF - Schreiben vom 29.06.1989
IV B 6 - S 2367 - 4/89

BMF - Schreiben vom 29.06.1989 (IV B 6 - S 2367 - 4/89) - DRsp Nr. 2008/87232

BMF, Schreiben vom 29.06.1989 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2367 - 4/89

DRsp Nr. 2008/87232

§ 33 a EStG; Unterhalt von Angehörigen im Ausland; Türkische Unterhaltsbescheinigung

Folgend wird ein Abdruck des von der Türkei erstellten Vordrucks der Unterhaltsbescheinigung veröffentlicht.

Aufgrund der mit dem Bezugsschreiben durchgeführten Abstimmung hatte der BdF der Türkischen Botschaft mitgeteilt, daß die Unterhaltsbescheinigung in der nunmehr vorliegenden Fassung anerkannt wird.

Açiklamalar - Erklärungen

  • Yardim yapilan her kisi için ayri bir belge düzenlenecektir.

    Für jede unterstützte Person ist jeweils eine Bescheinigung auszustellen.

  • Bu belgenin doldurulmasi, vergi indirimi için herhangi bir hak dogurmaz. Maliye Daireleri gerekirse baska hususlarin belgelendirilmesini de isteyebilir.

    Die Vorlage der Bescheinigung begründet keinen Rechtsanspruch auf die beantragte Steuerermässigung. Die Finanzämter können in Einzelfällen weitere Nachweise verlangen.

  • Yardim yapilanlarin akrabahk derecesi ilgili sütuna Türkçe ve Almanca olarak yazilacaktir. Yardim yapilabilecek akrabalar şunlardir:

    Für die unterstützte Person muss das Verwandischaftswerhältnis in deutscher und türkischer Sprache eingetragen werden. Unterstützung können untengenannte Personen erhalten:

    - Es ……………………………………………… - Ehepartner/in
    -