BMF - Schreiben vom 30.05.1989
IV A 3 - S 7492 - 1/89

BMF - Schreiben vom 30.05.1989 (IV A 3 - S 7492 - 1/89) - DRsp Nr. 2008/87131

BMF, Schreiben vom 30.05.1989 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7492 - 1/89

DRsp Nr. 2008/87131

Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk; ; Verzicht auf die Erteilung/Vorlage von Abwicklungsscheinen (§ 73 Abs. 3 UStDV)

Zur Frage des Verzichts auf die Erteilung/Vorlage von Abwicklungsscheinen (§ 73 Abs. 3 UStDV) wird grundsätzlich an der im o.a. BdF-Schreiben vom 14.2.1984 dargelegten Auffassung festgehalten die Verwendung des Abwicklungsscheins zum Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sei weiterhin als Regelfall zu betrachten. Diese Auffassung würde auch in einem Schreiben an den Verbindungsdienst der belgischen Stationierungstruppen vom 10.9.1985 vertreten.

Allerdings hat der Verbindungsdienst der belgischen Stationierungstruppen mit Schreiben vom 24.2.1986 - SLN 2/67.20 (084) - nochmals auf den mit der Verwendung des Abwicklungsscheins verbundenen hohen Aufwand und dessen Kosten hingewiesen und eine alternative Verfahrensweise vorgeschlagen.