BMF - Schreiben vom 30.08.2012
IV C 5 - S 2533/12/10001

BMF - Schreiben vom 30.08.2012 (IV C 5 - S 2533/12/10001) - DRsp Nr. 2012/80855

BMF, Schreiben vom 30.08.2012 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533/12/10001

DRsp Nr. 2012/80855

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2013

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2013 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2013” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?