BMF - Schreiben vom 30.09.2008
IV B 9 - S 7344/08/10001

BMF - Schreiben vom 30.09.2008 (IV B 9 - S 7344/08/10001) - DRsp Nr. 2008/92867

BMF, Schreiben vom 30.09.2008 - Aktenzeichen IV B 9 - S 7344/08/10001

DRsp Nr. 2008/92867

Muster der Umsatzsteuererklärung 2008

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2008 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

  • USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2008

  • Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2008

  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2008

  • USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2008

(2) Die Vordruckmuster USt 2 A sowie Anlage UR und Anlage UN wurden scannergerecht gestaltet. In dem Vordruckmuster USt 2 A wurde aus diesem Grund das gesamte Vordruckfeld der Seiten 2 und 4 verschoben. Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zulässig:

In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang” ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen (vgl. Ergebnis der Sitzung AutomSt III/92 zu TOP B 3.1).