BMF - Schreiben vom 30.09.2019
III C 3 - S 7344/19/10001 :001

BMF - Schreiben vom 30.09.2019 (III C 3 - S 7344/19/10001 :001) - DRsp Nr. 2019/80457

BMF, Schreiben vom 30.09.2019 - Aktenzeichen III C 3 - S 7344/19/10001 :001

DRsp Nr. 2019/80457

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

  1. (1)

    Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

    - USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020,
    - USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020,
    - USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020.
  2. (2)

    Die Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

  3. (3)

    Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil - soweit sachlich möglich - mit dem Vordruckmuster der LohnsteuerAnmeldung abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (Absatz 1) herzustellen.

  4. (4)

    Folgende Abweichungen sind zulässig:

    • Die im Kopfteil der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H eingedruckte Schlüsselzeile für die Bearbeitung im automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren (RPFEST) kann geändert werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.