BMF - Schreiben vom 30.10.2020
IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001

BMF - Schreiben vom 30.10.2020 (IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001) - DRsp Nr. 2020/80480

BMF, Schreiben vom 30.10.2020 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001

DRsp Nr. 2020/80480

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 27. Oktober 2020; Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung wurde mit der Republik Österreich am 27. Oktober 2020 die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Sie erweitert die in der Konsultationsvereinbarung vom 15. April 2020 getroffenen Vereinbarungen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem wurde vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung bis mindestens Ende 2020 gilt.