Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
“BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020“: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03116/index htm.html.
Das BMF-Schreiben vom 28. Februar 2019 (BStBl 2019 I S. 206) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019“ aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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