Ab 2020 werden verschärfte Regelungen bei der Nutzung elektronischer Kassen gelten. Mit BMF-Schreiben vom 17.06.2019 hat die Verwaltung die neuen Anforderungen nunmehr konkretisiert. Mit diesem Beitrag bringen wir Sie in Sachen Kassenführung 2020 auf den aktuellen Stand.
Die Zeit bis zum Inkrafttreten der verschärften Regelungen für elektronische Kassen wird knapp. Zum Jahreswechsel sollen sie bereits in Kraft treten. Die folgenden Regelungen hat das BMF für die Umsetzung jetzt konkretisiert (BMF-Schreiben v. 17.06.2019 - IV A 4 - S 0316-a/18/10001):
Bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (= elektronische oder computergestützte Kassensysteme, Registrierkassen) muss dieses so ausgestaltet sein, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.
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