BMF: So sind Nachzahlungs-/Erstattungszinsen nach der BVerfG-Entscheidung zu behandeln (Video)

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlich geregelte 6-%-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Der Beitrag und das dazugehörige Video erläutern die Folgen für die Praxis.

Anwendung nur für Zeiträume bis Ende 2018

Nach dem Urteil hat sich inzwischen das Bundesfinanzministerium zu den Folgen geäußert (BMF-Schreiben, v. 17.09.2021 - IV A 3 - S 0338/19/10004 :005).

Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der Gesetzgeber hat dafür Zeit bis zum 31.07.2022.

Die Entscheidung des BVerfG hat insbesondere folgende Auswirkungen: Zinsfestsetzungen für die Zeit bis zum 31.12.2018, die bislang wegen der ausstehenden Entscheidung des BVerfG noch vorläufig oder in ihrer Wirkung ausgesetzt waren, sind nun als endgültig anzusehen.

Beachte Wenn die Finanzämter bislang für die Zeit bis zum 31.12.2018 auf die Zahlung von Nachzahlungszinsen im Wege der Aussetzung der Vollziehung vorläufig verzichtet haben, ist damit jetzt Schluss: Die Mandanten müssen diese Beträge nachentrichten.