BMF: Wann Jobtickets und ÖPNV-Fahrtkostenzuschüsse an Arbeitnehmer steuerfrei sind

Zu der seit 2019 geltenden Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Jobtickets) hat das BMF Stellung genommen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Schwerpunkte des BMF-Schreibens.

Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Unterschieden wird zwischen den zwei im Gesetz begünstigten Arten der Arbeitgeberleistungen:

  • Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr/Personenfernverkehr (erste Alternative) und
  • Arbeitgeberleistungen für alle Fahrten (insbesondere Privatfahrten) des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr (zweite Alternative).

Ausgenommen von der Steuerbefreiung ist damit insbesondere die private Nutzung des Personenfernverkehrs.

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem vom Arbeitgeber gestellten Dienst-Kfz sind deswegen weiterhin steuerpflichtig, können jedoch unter den weiteren Vor­aussetzungen des § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG unverändert mit 15 % pauschaliert werden.
  • Auch für einmalig gewährte Arbeitgeberleistungen (für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte oder Privatfahrten, z.B. Heimfahrt nach einem Abend mit Incen­tive-Charakter für Arbeitnehmer) kann eine Steuerfreiheit in Betracht kommen.