Neben der Ausstattung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit Jahresanfang die Belegausgabe an Kunden bei elektronischen Kassen verpflichtend. Während die TSE-Pflicht mangels technischer Voraussetzungen bis zum 01.10.2020 ausgesetzt wurde, besteht die Bonpflicht seit Januar 2020. Mit diesem Beitrag stellen wir Ihnen Antworten des BMF auf häufige Praxisfragen vor.
Zum 01.01.2020 wurde mit § 146a Abs. 1 Satz 1 AO die sogenannte Belegausgabepflicht normiert. Danach sind aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems zu erfassen, welches jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. In diesem Kontext konkretisiert der Anwendungserlass die Anforderungen an die Belegausgabepflicht (BMF-Schreiben v. 17.06.2019 - IV A 4 - S 0316-a/18/10001).
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