BFH - Urteil vom 10.12.1992
IV R 17/92
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 7 Abs. 4, § 13a;
Fundstellen:
BB 1993, 856
BB 1993, 902
BFHE 170, 145
BStBl II 1993, 344
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

Buchwert landschaftlicher Betriebsgebäude bei Wechsel der Gewinnermittlungs-Methode

BFH, Urteil vom 10.12.1992 - Aktenzeichen IV R 17/92

DRsp Nr. 1996/9627

Buchwert landschaftlicher Betriebsgebäude bei Wechsel der Gewinnermittlungs-Methode

»Beim Wechsel von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich bestimmen sich die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte landwirtschaftlicher Betriebsgebäude nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert um die im Zeitpunkt der Errichtung und im Laufe der Nutzung der Gebäude üblichen AfA. Die besonderen betrieblichen Verhältnisse sind auch dann unbeachtlich, wenn für diesen Zeitraum amtliche AfA-Tabellen nicht zur Verfügung gestanden haben.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 7 Abs. 4, § 13a;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), im Streitjahr 1982 zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute, betreiben gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gewinn bis zum Wirtschaftsjahr 1980/81 nach Durchschnittssätzen (§ 13a des Einkommensteuergesetzes - EStG -) ermittelt wurde. Am 02.04.1981 wurden sie vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA - ) zur Buchführung aufgefordert und ermittelten daher ihren Gewinn für das Wirtschaftsjahr 1981/82 durch Bestandsvergleich.