Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 09.12.2003
St I 4 - S 2280 - 131/03
Fundstellen:
BStBl 2004 I 38

Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 09.12.2003 (St I 4 - S 2280 - 131/03) - DRsp Nr. 2008/87303

Bundesamt für Finanzen, Schreiben vom 09.12.2003 - Aktenzeichen St I 4 - S 2280 - 131/03

DRsp Nr. 2008/87303

§ 32 EStG; Familienleistungsausgleich; Dienstanweisung zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen (DA-Ü)

Hiermit wird die Neufassung der Dienstanweisung zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen (DA-Ü) mit Stand 1.1.2004 bekannt gegeben.

Stand 1.1.2004

Sachverhalte, die zum Bezug von Kindergeld berechtigen, sind häufig Änderungen unterworfen die der Familienkasse nicht immer rechtzeitig bekannt werden. Um Überzahlungen zu vermeiden, sind für laufende Kindergeldfälle Überprüfungen notwendig.

Die Prüfungen berühren nicht die Pflicht der Kindergeldberechtigten, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, gemäß § 68 Abs. 1 EStG anzuzeigen. Deshalb sollten sie regelmäßig auf diese Pflicht hingewiesen werden, z.B. durch Übersendung des Merkblatts zum Kindergeld oder durch einen entsprechenden Hinweis im Festsetzungsbescheid.

Die nachfolgenden Zeiträume für Überprüfungen von Kindergeldfestsetzungen stellen Mindestanforderungen dar. Bei den Prüfungsfeldem handelt es sich um Prüfungsschwerpunkte, nicht um eine abschließende Aufzählung aller möglichen prüfungswürdigen Bereiche.