Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 20.09.2016
Q7 - O 2206/16/00005-2
Fundstellen:
BStBl 2016 I S. 1082

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 20.09.2016 (Q7 - O 2206/16/00005-2) - DRsp Nr. 2016/80712

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Schreiben vom 20.09.2016 - Aktenzeichen Q7 - O 2206/16/00005-2

DRsp Nr. 2016/80712

Automation in der Steuerverwaltung; Bekanntmachung der Neufassung der Buchungsordnung für die Finanzämter - BuchO - aufgrund der Fortentwicklung des automatisierten Besteuerungsverfahrens durch das Vorhaben KONSENS;

Hiermit gebe ich die mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmte Neufassung der Buchungsordnung für die Finanzämter - BuchO - bekannt. Sie ersetzt - vorbehaltlich der Regelung in § 97 BuchO - die Buchungsordnung vom 10. April 1996 (BStBl 1996 I S. 386), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 3. Februar 2003 (BStBl 2003 I S. 270).

Die Regelungen der BuchO haben auch im Rahmen der Fortentwicklung/Neuentwicklung des automatisierten Besteuerungsverfahrens im Rahmen des Vorhabens KONSENS inhaltlich Bestand. Sie waren im Hinblick auf die Erfordernisse einer Vereinheitlichung der Besteuerungsverfahren fortzuschreiben.

Die AG BuchO hatte sich mit den erforderlichen Anpassungen befasst. Betroffene Verfahren und Projekte des Vorhabens KONSENS sowie die Länder wurden im Vorfeld beteiligt. Die Anpassungen im Einzelnen sind in den Niederschriften der AG BuchO dargelegt.

Die weitere Entwicklung der Verfahren im Vorhaben KONSENS und deren Auswirkungen auf die BuchO werden im Hinblick auf erforderliche Anpassungen weiterhin laufend durch die AG BuchO geprüft.