Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 21.03.2012
St II 2 - S 2280-BA/12/00005
Fundstellen:
BStBl 2012 I S. 316

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 21.03.2012 (St II 2 - S 2280-BA/12/00005) - DRsp Nr. 2012/80488

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Schreiben vom 21.03.2012 - Aktenzeichen St II 2 - S 2280-BA/12/00005

DRsp Nr. 2012/80488

Familienleistungsausgleich; Kindergeldmerkblatt 2012

Nachstehend ist das zum 1. Januar 2012 überarbeitete Kindergeldmerkblatt abgedruckt.

Ich weise darauf hin, dass die aktuellen Versionen sämtlicher vom Bundeszentralamt für Steuern veröffentlichter Vordrucke im Internet unter der Adresse http://www.bzst.de abrufbar sind.

Merkblatt Kindergeld

Stand: 1. Januar 2012

Inhaltsverzeichnis

1. Wer erhält Kindergeld?
2. Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
3. Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
3.1 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
3.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
3.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
3.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst
3.5 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit
3.6 Kinder mit Behinderung
3.7 Verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen
4. Wie hoch ist das Kindergeld?
5. Was ist ein Zählkind?
6. Wer erhält das Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
7. Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
8. Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?
9.