Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 25.03.2015
St II 2 - S 2282-PB/15/00001

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 25.03.2015 (St II 2 - S 2282-PB/15/00001) - DRsp Nr. 2015/80296

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Schreiben vom 25.03.2015 - Aktenzeichen St II 2 - S 2282-PB/15/00001

DRsp Nr. 2015/80296

Familienleistungsausgleich; Berücksichtigung von Kindern während des Wehrdienstes

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 3. Juli 2014 - III R 53/13 - ( BStBl 2015 II S. 282) entschieden, dass der freiwillige Wehrdienst, abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall, eine Maßnahme der Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellen kann. Darüber hinaus wurde § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2014 ( BGBl. 2014 I S. 2417)BStBl 2015 I S. 58) dahingehend geändert, dass durch den freiwilligen Wehrdienst eine Übergangszeit begründet werden kann.

Eine Berücksichtigung von Kindern während des Wehrdienstes kommt daher in den nachfolgenden Fällen in Betracht:

1. Berufsausbildungsmaßnahmen während des Wehrdienstes

1.1 Laufbahn der Mannschaften