Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 26.11.2012
St II 2 -S 2282-PB/12/00001
Fundstellen:
BStBl 2012 I S. 1225

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 26.11.2012 (St II 2 -S 2282-PB/12/00001) - DRsp Nr. 2013/80170

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Schreiben vom 26.11.2012 - Aktenzeichen St II 2 -S 2282-PB/12/00001

DRsp Nr. 2013/80170

Familienleistungsausgleich; Kindergeldrechtlich rückwirkende Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2013

Mit Weisung vom 4. Juli 2012 wurde den Familienkassen aufgegeben, von den beabsichtigten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2013 betroffene Anträge von der Bearbeitung zurückzustellen, um eine kindergeldrechtliche Begünstigung gewährleisten zu können.

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines Anspruchstatbestandes der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes ist im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verfolgt worden (vgl. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Oktober 2012 - BR-Drs. 632/12). Die bisher nach Tz. 2 der o. g. Weisung zurückgestellten Fälle sind daher zu erledigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kind, das den freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes als Probezeit leistet, nicht zwingend unberücksichtigt bleibt. Denn es kann insbesondere unter den in DA-FamEStG 63.3.4 ( BStBl 2012 I S. 739) genannten Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden.