Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 31.05.2012
St II 2 - S 0700 DA/12/00001
Fundstellen:
BStBl 2012 I S. 696

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 31.05.2012 (St II 2 - S 0700 DA/12/00001) - DRsp Nr. 2012/80747

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Schreiben vom 31.05.2012 - Aktenzeichen St II 2 - S 0700 DA/12/00001

DRsp Nr. 2012/80747

Familienleistungsausgleich; Änderung der Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamBuStra) und der dazugehörigen Statistik

Hiermit gebe ich die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamBuStra) und der dazugehörigen Statistik bekannt. Sie ersetzt die im BStBl 1999 I S. 2 ff. abgedruckte Fassung. Wegen des Umfangs der Überarbeitung habe ich von einer Kennzeichnung der Änderungen abgesehen.

Die geänderte DA-FamBuStra berücksichtigt die rechtlichen Änderungen bis zum 13. Januar 2012. Die geänderte DA-FamBuStra ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht, beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst, ausdrücklich eingeschränkt wird.

Die Neufassung der DA-FamBuStra wird auch auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern (http://www.bzst.de) unter der Rubrik Steuern National - Kindergeld (Fachaufsicht) - Familienkassen - Dienstanweisung veröffentlicht.