BVerwG - Urteil vom 09.09.1963 (VIII C 1.62) - DRsp Nr. 1996/25057
BVerwG, Urteil vom 09.09.1963 - Aktenzeichen VIII C 1.62
DRsp Nr. 1996/25057
»1. Dienen zwei durch einen Mauerdurchbruch verbundene Wohnungen der Führung eines Haushalts, dann sind die Wohnflächen beider Wohnungen zusammenzurechnen.2. Die als Arztpraxis genutzten Räume einer Wohnung sind in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen.«