BVerwG - Urteil vom 09.09.1963 (VIII C 247.63) - DRsp Nr. 1996/25060
BVerwG, Urteil vom 09.09.1963 - Aktenzeichen VIII C 247.63
DRsp Nr. 1996/25060
»1. Die nachträgliche Anerkennung eines nach dem 30. Juni 1953 und bis zum 30. Juni 1956 bezugsfertig gewordenen Eigenheims als steuerbegünstigte Wohnung hat für einen vor dem 1. Januar 1955 gegebenen Baukostenzuschuß nicht zur Folge, daß auch die Einkommensteuervergünstigung zu gewähren ist.2. Die Vorschrift, daß Verweisung auf das Erste Wohnungsbaugesetz sich auch auf die entsprechend anzuwendenden Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes beziehen, wirkt zurück auf Tatbestände, die beim Inkrafttreten des zweiten Wohnungsbaugesetzes abgeschlossen waren.«