BVerwG - Urteil vom 09.11.1972 (III C 41.71) - DRsp Nr. 1996/26736
BVerwG, Urteil vom 09.11.1972 - Aktenzeichen III C 41.71
DRsp Nr. 1996/26736
»Der Erfahrungssatz, daß in Gebieten mit durchgeführter Einheitsbewertung der Einheitswert von Grundstücken als unterste Grenze des Verkehrswertes im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 4 RepG (90 v. H. des gemeinen Werts) anzusehen ist, stellt einen Hilfsmaßstab zur Ermittlung der angemessenen Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV dar, dessen Richtigkeit im Einzelfall vom Erwerber des entzogenen Grundstücks widerlegt werden kann.«