BVerwG - Urteil vom 10.08.1961 (IV C 345.58) - DRsp Nr. 1996/24752
BVerwG, Urteil vom 10.08.1961 - Aktenzeichen IV C 345.58
DRsp Nr. 1996/24752
»Für das Lastenausgleichsrecht gilt hinsichtlich der Begriffe ,,Betriebsvermögen" und ,,Teilwert eines Betriebsvermögens" die Begriffsbestimmung des Bewertungsgesetzes. Nicht erforderlich ist, daß ein Wirtschaftsgut auch für steuerliche Zwecke ,,erfaßt" wird oder zu erfassen wäre.«