BVerwG - Urteil vom 12.10.1967 (II C 71.67) - DRsp Nr. 1996/25841
BVerwG, Urteil vom 12.10.1967 - Aktenzeichen II C 71.67
DRsp Nr. 1996/25841
»Hat ein Dienstherr einem Beamten (Versorgungsberechtigten) auf Grund des Beamten-(Versorgungs-)Verhältnisses einen als Bruttoleistung geschuldeten Betrag ohne Abzug der Lohnsteuer gezahlt und nachträglich gemäß Haftungsbescheid an das Finanzamt den auf diesen Betrag entfallenden Lohnsteuerbetrag abgeführt, so macht der Dienstherr mit dem Anspruch gegen den Beamten (Versorgungsberechtigten) auf Erstattung der verauslagten Lohnsteuer die Rückforderung zuviel gezahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge geltend. Für den Rechtsstreit über diesen Anspruch ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.«