BVerwG - Urteil vom 13.06.1968 (III C 98.67) - DRsp Nr. 1996/25970
BVerwG, Urteil vom 13.06.1968 - Aktenzeichen III C 98.67
DRsp Nr. 1996/25970
»Das Recht auf Nutzungen (hier Recht auf Holzeinschlag), das auch den Nachkommen des Berechtigten zusteht, ist bei Ermittlung des Kapitalwerts nicht als immerwährende Nutzung, sondern als Nutzung von unbestimmter Dauer gemäß § 16BewG zu bewerten.Stand das Nutzungsrecht im Vertreibungszeitpunkt einer als überindividuell gedachten Familien- und Generationeneinheit zu (sogenannte Hauskommunion), so ist für die Bewertung des Rechts entsprechend § 16 Abs. 4BewG das Lebensalter des jüngsten Familienmitgliedes maßgebend.«