BVerwG - Urteil vom 19.03.1956 (V C 265.54) - DRsp Nr. 1996/23892
BVerwG, Urteil vom 19.03.1956 - Aktenzeichen V C 265.54
DRsp Nr. 1996/23892
»1. Die Zuweisung wird durch den Tod des Verfügungsberechtigten nicht gegenstandslos, sondern richtet sich nunmehr gegen dessen Erben.2. Eine gegen eine Erbengemeinschaft gerichtete Zuweisung kann nur von allen Erben gemeinsam angefochten werden. Diese sind notwendige Streitgenossen im Anfechtungsprozeß.3. Die Notwendigkeit der Streitgenossenschaft ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Prozeßvoraussetzung.«