BVerwG - Urteil vom 22.11.1956 (V C 110.55) - DRsp Nr. 1996/23974
BVerwG, Urteil vom 22.11.1956 - Aktenzeichen V C 110.55
DRsp Nr. 1996/23974
»Von der Alleinzuweisung nach § 15 Abs. 6 WBewG darf das Wohnungsamt nach Lage des Falles Gebrauch machen, um bei Wegfall des Hauptmieters den bisherigen Untermieter in der Wohnung zu belassen, ohne daß eine Beschränkung auf den von diesem bisher innegehabten Wohnraum notwendig wäre.«