BVerwG - Urteil vom 27.02.1962 (III C 64.61) - DRsp Nr. 1996/24837
BVerwG, Urteil vom 27.02.1962 - Aktenzeichen III C 64.61
DRsp Nr. 1996/24837
»Ist die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit steuerlich auf diese Jahre unabhängig von ihrem Zufließen verteilt worden, so entspricht es § 16 Abs. 1 FG, eine solche Verteilung auch für die Ermittlung der Einkünfte anzuwenden, die der Schadensberechnung bei Verlusten an Hausrat zugrunde zu legen sind.«