BVerwG - Urteil vom 30.01.1957 (V C 90.56) - DRsp Nr. 1996/23996
BVerwG, Urteil vom 30.01.1957 - Aktenzeichen V C 90.56
DRsp Nr. 1996/23996
»Trotz der neuen Fassung des § 3 Buchst. c WBewG unterliegt nach wie vor solcher Wohnraum, der wegen seines räumlichen Zusammenhangs mit Geschäftsraum zugleich mit diesem von dem Eigentümer selbst genutzt wird, nicht mehr der Wohnraumbewirtschaftung.«