BVerwG - Urteil vom 30.11.1955 (V C 127.55) - DRsp Nr. 1996/23836
BVerwG, Urteil vom 30.11.1955 - Aktenzeichen V C 127.55
DRsp Nr. 1996/23836
»1. Bei der Erteilung der Bescheinigung nach § 7 cEStG 1950 ist nicht nur zu prüfen, ob die Wohnungen "hinsichtlich der Größe, Ausstattung und Miete (Mietwert)" den Bestimmungen entsprechen, sondern auch die Frage, ob durch die Zuschüsse oder Darlehen der B a u von Wohnungen gefördert wird.2. Der Begriff Bau im Sinne des § 7 cEStG 1950 entspricht dem Begriff Schaffung (Neuschaffung) von Wohnraum und ist daher nach § 2 der Berechnungsverordnung und § 2 der Mietenverordnung zu bestimmen.«