Corona-Hilfen 2021: Rückmeldeverfahren Soforthilfe/Überbrückungshilfe III (Plus)/Neustarthilfe (Plus)

Jetzt wird es ernst! Schnell war die Soforthilfe Anfang 2020 von vielen Mandanten beantragt und zügig auf den Konten der Betriebe. Wer nicht bereits im letzten Jahr eine Abrechnung erstellt hat, muss bis Ende Oktober 2021 das Rückmeldeverfahren durchlaufen. Ebenfalls bis Ende Oktober 2021 können noch Anträge für die Überbrückungshilfe III sowie die Neustarthilfe (Plus) gestellt werden. 

Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe

Jeder Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 ist zur Abgabe einer Rückmeldung verpflichtet. Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist seit Dezember 2020 möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der 31.10.2021. Für eine evtl. notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit.

Seit Mitte Juni 2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält.

Mit den Informationen aus dieser E-Mail muss die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 vorgenommen werden.

Beachte Es wird darum gebeten, ausschließlich das in der E-Mail verlinkte Onlineformular zu nutzen. Zusätzlich wird zur Vorbereitung der Angaben eine Berechnungshilfe als PDF-Datei angeboten.