Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022: Das sind die aktuellen Bedingungen

Experten erwarten, dass wir auch in den kommenden zwei bis drei Jahren noch damit beschäftigt sein werden, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Wirtschaftshilfen und steuerlichen Hilfsmaßnahmen werden voraussichtlich nicht so lange Bestand haben. Fehst steht jedoch, dass sie zumindest Ende März 2022 verlängert wurden. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Fördermaßnahmen.

Überbrückungshilfe III Plus: Änderungen und Erstanträge bis Ende März 2022

Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst den Förderzeitraum 01.10. bis 31.12.2021. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe III wurde die Antragsberechtigung um folgende Gruppen erweitert:

  • Unternehmen, die im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren,
  • Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum 01.11. bis 31.12.2021 freiwillig schlossen.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis Ende März 2022 verlängert.

Nachträgliche Änderung von Kontonummern

Im Falle einer fehlerhaft übermittelten Kontonummer (IBAN) ist es möglich, über das elektronische Antragsverfahren die Daten zur Bankverbindung zu korrigieren. Die Korrektur der Kontonummer findet im Antragsportal statt.

Beachte Bitte verwenden Sie dazu nicht den Änderungsantrag.