Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: Vermeiden Sie diesen typischen Fehler bei der Buchung der Abschreibung

Abweichend von der linearen Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft wurden, die degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden. Dabei ist ein gleichbleibender Prozentsatz auf eine sich verringernde Bemessungsgrundlage anzuwenden. Oft wird die Höhe der Abschreibung bei der Buchung nicht richtig ermittelt. Wir zeigen, wie die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter richtig gebucht wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Sachverhalt

Am 01.07.2021 hat Einzelunternehmer A eine Maschine (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: acht Jahre) für 60.000 € angeschafft und per Banküberweisung bezahlt.

Frage

In welcher Höhe kann A in den Jahren 2021 und 2022 eine Abschreibung vornehmen, wenn der steuerlich niedrigste Gewinn gewünscht ist?

Lösung

A kann das Wahlrecht der degressiven Abschreibung i.S.d. § 7 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen, weil

  • ein bewegliches Wirtschaftsgut (Maschine) des Anlagevermögens vorliegt und
  • die Anschaffung nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 erfolgt ist.

Die Abschreibung bemisst sich somit in fallenden Jahresbeträgen und wird dabei nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert ermittelt.

Beachte Der anzuwendende Prozentsatz ergibt sich aus dem 2,5fachen des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, darf aber insgesamt 25 % nicht übersteigen.