Ausgabe 09/2019

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Bei der Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich neben der Bilanzierung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG um eine eigenständige Art der Gewinnermittlung. Bei dieser Form der Gewinnermittlung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ist der Gewinn bzw. Verlust. Besonders geeignet ist diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Grundsätze gelten und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Voraussetzungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Gem. § 4 Abs. 3 S. 1 EStG sind die Steuerpflichtigen zur Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung berechtigt, „die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen“.

Hierzu zählen gem. § 141 AO

  • Gewerbetreibende, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, aber ausschließlich der Umsätze nach § 4 Nr. 8 - 10 UStG 600.000 € im Kalenderjahr nicht überstiegen haben oder deren Gewinn 60.000 € im Wirtschaftsjahr nicht überstiegen hat.