Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung unterstützt mit ausgeweiteten Förderprogrammen die energetische Modernisierung von Wohnraum. Erfahren Sie hier, wie Mandanten die verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nutzen können und welche Kredite und Zuschüsse Sie darüber hinaus empfehlen können.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das BMF gem. § 35c EstG die folgenden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
Für diese Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen sind in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgeschrieben. Darüber hinaus wird die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 % der Aufwendungen (maximal 40.000 € pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig.
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