Die neue Steuerermäßigung für Energiesparmaßnahmen im Detail erklärt (Video)

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung unterstützt mit ausgeweiteten Förderprogrammen die energetische Modernisierung von Wohnraum. Erfahren Sie hier, wie Mandanten die verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nutzen können und welche Kredite und Zuschüsse Sie darüber hinaus empfehlen können.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das BMF gem. § 35c EstG die folgenden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Für diese Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen sind in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgeschrieben. Darüber hinaus wird die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.

So hoch ist die Förderung

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 % der Aufwendungen (maximal 40.000 € pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig.