Mit einem Investitionsabzugsbetrag kann ein Teil einer geplanten Investition bereits vorab liquiditätssteigernd steuerlich geltend gemacht werden. Die Bedingungen dafür wurden durch das Jahressteuergesetz 2020 gelockert. Welche Regelungen jetzt gelten, erfahren Sie hier.
Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG) können bereits mit der Einkommensteuererklärung 2020 einfacher und umfangreicher in Anspruch genommen werden:
Die Neuregelungen gelten für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen die in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen wurden und werden, die nach dem 31.12.2019 endenden.
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